Berufsunfähigkeitsversicherung
Passende Absicherung kann so einfach sein
Gruppenkonditionen und Rabatte
vereinfachte Gesundheitsfragen
alle Vorteile auch für die Familie

Jeder Vierte ist betroffen
Bereits jeder 4. Arbeitnehmer scheidet z. B. wegen Krankheit oder Unfall vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus. Wenn das regelmäßige Gehalt wegfällt, brauchen Sie mehr denn je ein Einkommen. Denn der Staat zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente – im Schnitt gerade mal ca. 789,00 € monatlich.
Das reicht bei Weitem nicht aus, um Fixkosten zu decken oder die Familie zu versorgen.
Trotzdem sorgen immer noch zu wenige Arbeitnehmer für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) vor.
Häufig unterschätzt
Meistens sind es Krankheiten, die zu einer BU führen. Das kann jedem passieren, in jedem Alter. Besonders junge Mitarbeiter haben dann meist noch kein finanzielles Polster, mit dem eine dauernde oder zeitlich begrenzte BU überbrückt werden kann.
Deshalb sollte dieses Risiko abgesichert werden – weil die Arbeitskraft das größte Kapital ist das Sie haben!
Jeder Mitarbeiter profitiert
- Unbürokratisch
Der schnelle, verständliche und leichte Weg zur passenden Absicherung dank vereinfachter Gesundheitsprüfung
- Individuell
Absicherung ganz nach Wunsch und Bedarf

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Jeder 4. Erwerbstätige wird im Lauf seines Arbeitslebens berufsunfähig. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die finanzielle Lücke die entsteht, wenn der Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausgeübt werden kann. Auf diese Weise sichert man sich und seine Angehörigen finanziell ab und kann seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten.
Hier gilt ganz klar: "Je früher, desto besser". Denn der Abschluss einer BU-Versicherung ist in jungen Jahren besonders günstig. Die Höhe der Beiträge richtet sich nämlich unter anderem nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand.
Die BU-Versicherung zahlt die vereinbarte Rente, wenn der Kunde voraussichtlich mindestens 6 Monate berufsunfähig ist. Dabei gilt als berufsunfähig, wer z. B. aufgrund von Krankheit oder Unfall weniger als 50 % seines bisherigen Arbeitspensums leisten kann. Entscheidend sind in der Regel die bisher geleisteten Arbeitsstunden.
Die Einschätzung erfolgt durch einen Arzt. Sollte der Kunde bereits 6 Monate berufsunfähig gewesen sein, wird die Rente selbstverständlich auch für die vergangenen 6 Monate gezahlt.
Ganz vereinfacht gesagt: Kann man den jetzigen Beruf nicht mehr ausüben, ist man berufsunfähig. Das heißt aber nicht, dass man damit auch erwerbsunfähig ist. Erwerbsunfähig ist eine Person erst dann, wenn sie gar nicht beziehungsweise nur sehr eingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen kann (auch nicht in einem anderen Beruf).
Eine gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.1961 geboren sind. Bei allen anderen leistet die Gesetzliche Rentenversicherung erst bei voller oder teilweiser Erwerbsunfähigkeit – und zwar nur dann, wenn die geforderte Wartezeit eingehalten und die Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Somit haben Berufsanfänger, Studenten, aber auch Selbstständige keinerlei staatlichen Schutz.
Doch selbst wer die Voraussetzungen erfüllt, muss mit hohen Einbußen rechnen. Denn die sogenannte Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nur einen Bruchteil des bisherigen Einkommens. Definitiv zu wenig, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
- Garantierte monatliche BU-Rente
- Flexibel wie das Leben: vereinbarte BU-Rente bei bestimmten Ereignissen (z. B. Hochzeit) ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen
- Vorschussleistung bei Krebs (bis zum Abschluss der Leistungsprüfung, bis zu 15 Monate lang)
- Vereinfachte Aufnahme durch verkürzte Gesundheitsfragen bei Gruppenverträgen
- Zinslose Beitragsstundung z.B. bei längerer Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit und Arbeitslosigkeit etc.
- Bei Arbeitsunfähigkeit: BU-Schutz bleibt erhalten, wenn innerhalb von 3 Monaten nach Wegfall der Entgeltfortzahlung eine Beitragsstundung beantragt wird
- Wiederinkraftsetzung innerhalb von 12 Monaten ohne Gesundheitsprüfung
- Inflations-Schutz durch garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall wählbar
- Dauerhafter Verzicht auf abstrakte Verweisung. Das heißt: Wir verweisen nicht auf einen anderen Beruf, den der Kunde bisher nicht ausgeübt hat.
Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer bei Berufsunfähigkeit keinen anderen Beruf ausüben müssen als bisher. Somit wird nicht verlangt einer anderen Tätigkeit nachzugehen, die eine andere Ausbildung oder Fähigkeit voraussetzt beziehungsweise nicht der bisherigen Lebensstellung entspricht.