Betriebliche Altersversorgung

Mit der betrieblichen Altersversorgung ergänzen Sie Ihre persönliche Altersvorsorge mit einer besonderen Kombination. Zum einen nutzen Sie einen wichtigen Baustein für mehr Rente im Ruhestand: die staatliche Förderung der Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschüssen. Zum anderen ermöglicht die Auswahl innovativer Anlagestrategien höhere Renditechancen für die Altersvorsorge – ohne dass Sie vollständig auf Garantien verzichten müssen.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • Die Beiträge werden direkt ohne Abzüge aus Ihrem Gehalt gezahlt — dadurch ist der tatsächliche Nettoaufwand deutlich geringer.
    • Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen erst bei der Auszahlung an.
    • Die Kapitalanlage erfolgt in eine fondsgebundene oder klassische Rentenversicherung und bietet dadurch langfristig höhere Renditechancen.
    • Ihre Beiträge sind zu 100 Prozent sicher.
    Die Weiterspargarantie bei Berufsunfähigkeit

    Während des Erwerbslebens längere Zeit oder dauerhaft berufsunfähig zu werden, ist eine doppelte Bedrohung. Denn nicht nur Ihr heutiger Lebensstandard ist gefährdet, sondern auch Ihre Altersvorsorge: Viele Menschen müssen bei einem Einkommensverlust ihre Beitragszahlungen einstellen. Die Weiterspargarantie sichert Ihnen im Falle einer Berufsunfähigkeit die weitere Beitragszahlung in Ihre Altersvorsorge — und das ohne große Gesundheitsprüfung.

    Ihre Vorteile
    • Verbesserte finanzielle Situation im Alter
    • Attraktive staatliche Förderung in der Einzahlungsphase
    • Gruppentarife mit exklusiven Konditionen und reduzierten Kosten
    • Höhere Renditechancen durch intelligentes Wertsicherungskonzept
    • 100 Prozent Beitragsgarantie zum Auszahlungsbeginn
    • Weiterspargarantie für den Fall der Berufsunfähigkeit – aktuell ohne große Gesundheitsprüfung versicherbar
    • Einfache Mitnahme des Vertrages bei Arbeitgeberwechsel möglich
    Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

    Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden mit Wirkung zum 01.01.2018 die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbe­dingungen für die betriebliche Altersversorgung reformiert und damit deutlich verbessert. Mit einem deutlich erhöhten lohnsteuerfreien Sparbeitrag sowie neu eingeführten Freibeträgen bei der Grundsicherung im Alter, wurden wichtige Impulse gesetzt, die die betriebliche Altersver­sorgung erheblich stärken.

    Die Modernisierung der betrieblichen Altersversorgung, wie sie durch die Reformen in die Tat umgesetzt wurde, ist ein gutes Signal. Arbeitnehmer können große Vorteile aus diesen Reformen ziehen. Diese Broschüre gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte. Sie soll Ihnen als Arbeit­nehmer eine Hilfestellung bieten, sich für eine betriebliche Altersversor­gung zu entscheiden und diese in einem persönlichen und geförderten Vorsorgekonzept umzusetzen.

    In Zukunft wird die betriebliche Altersversorgung eine bedeutendere Rolle bei der Ergänzung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenver­sicherung und damit bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter spielen. Eine betriebliche Altersversorgung schafft soziale Sicherheit.

    Der betriebliche Altersversorgung ist die richtige Lösung für Sie, wenn

    • Sie als Arbeitnehmer zusätzliche Rentenansprüche aufbauen wollen,
    • Sie die staatliche Förderung für die Entgeltumwandlung nutzen möchten,
    • Sie bei der Altersvorsorge klassisch, oder die Chancen der weltweiten Kapitalmärkte ohne Gefahr für Ihre eingezahlten Beiträge nutzen möchten.

    Das leistet die betriebliche Altersversorgung (bAV)

    • Sie erhalten eine zusätzliche Altersrente, so lange Sie leben – alternativ können Sie zum Rentenbeginn auch eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus beidem wählen.
    • Die Gesamtleistung besteht aus Ihren eingezahlten Beiträgen und der Wertentwicklung der betrieblichen Altersversorgung (gegebenenfalls abzüglich der Versicherungsbeiträge zur Weiterspargarantie).
    • Ihre Angehörigen werden durch eine Hinterbliebenenleistung vor und nach dem Rentenbeginn abgesichert.

    Häufige Fragen zur bAV

    Für den eigenen Ruhestand vorzusorgen, ist heute wichtiger denn je. Das zeigt die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wussten Sie, dass diese im Jahr 2030 in der Regel nicht mehr als 43 Prozent des letzten Nettoeinkommens betragen wird – vor Steuern und Abgaben!

    Die betriebliche Altersversorgung leistet hier einen wichtigen Beitrag. Das Fundament legt Ihr Arbeitgeber mit der arbeitgeberfinanzierten Vorsorge über die altersvorsorgewirksame Leistungen. Das ist der erste Schritt, damit Sie im Alter besser abgesichert sind.

    Um die Rentenlücke noch weiter zu verkleinern, bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Rahmen, in dem Sie die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung für Ihre eigenen Beiträge optimal nutzen können. Mit verschiedenen Vorsorgemodellen, profitieren Sie von den Steuervorteilen der Entgeltumwandlung und niedrigen Vertragskosten. Hinzu kommt unser Arbeitgeberzuschuss.

    Bei der Entgeltumwandlung gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, die Beiträge für die Versorgung und die erwirtschafteten Erträge sind bis zur Auszahlung steuerfrei. Erst die ausgezahlten Leistungen müssen versteuert werden. Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Erwerbsleben, macht dies die Entgeltumwandlung besonders attraktiv.

    Die Entgeltumwandlung führt zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen (bei Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und gegebenenfalls anderen Sozialleistungen (zum Beispiel des Elterngelds). Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen.

    Ja, sofern bei Eintritt ins Unternehmen bereits eine Direktversicherung aus einem früheren Arbeitsverhältnis besteht, kann der Vertrag nach interner Prüfung übernommen, oder der vorhandene Wert aus diesem Vertrag in einen Gruppenvertrag mit Sonderkonditionen (kostenneutral) übertragen werden.

    Als versicherte Person haben Sie von Beginn an unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen. Auch bei Ausscheiden bleiben Ihnen die Versorgungsansprüche erhalten. Der Vertrag wird Ihnen übergeben und Sie können diesen durch private Beitragszahlung fortführen oder beitragsfrei stellen. Eventuell ist auch eine Weiterführung beim neuen Arbeitgeber möglich.

    Bekommen Sie vorübergehend kein Arbeitsentgelt, zum Beispiel durch Krankheit, Elternzeit, oder Pflegepause, können Sie die Beiträge aus privaten Mitteln weiterzahlen. An der Versorgung ändert sich nichts. Alternativ können Sie den Beitrag auch auf den Mindestbeitrag von 50 Euro pro Monat herabsetzen oder die Beitragszahlung für diesen Zeitraum einstellen. Eine Beitragsfreistellung sollte jedoch nur eine Ausnahme sein, denn die Leistungen für Ihre Altersvorsorge können sich dadurch erheblich reduzieren. Bei einer Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung können Sie innerhalb von drei Jahren den Vertrag wieder auf dem ursprünglichen Niveau aufleben lassen.

    Die betriebliche Altersversorgung wird grundsätzlich bis zum Ende der Regelaltersgrenze mit Alter 67 vereinbart. Im Rahmen einer flexiblen Rentenphase können Sie den Beginn der Rentenzahlung jedoch flexibel an Ihren persönlichen Ruhestand anpassen. Den Rentenbeginn können Sie bis auf das vollendete 62. Lebensjahr vorziehen. Ein Aufschub des Rentenbeginns ist um weitere 5 Jahre möglich. Eine Beleihung oder Abtretung (Besicherung von Darlehen) der betrieblichen Altersversorgung ist nicht möglich. Ebenso ist eine Kündigung vor dem 62. Lebensjahr gesetzlich ausgeschlossen.

    Der betriebliche Altersversorgung sieht eine Hinterbliebenenleistung vor. Stirbt die versicherte Person vor dem Rentenbeginn, wird an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen eine lebenslange Rente - bei Kindern zeitlich begrenzt - gezahlt.

    Bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn wird an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen eine lebenslange Rente - bei Kindern zeitlich begrenzt - gezahlt. 

     

    Versorgungsberechtigte Hinterbliebene im steuerrechtlichen Sinn sind:

    • der Ehegatte bzw. der Lebenspartner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft,
    • kindergeldberechtigte Kinder,
    • der oder die in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährte bzw. Lebensgefährtin oder
    • gegebenenfalls Enkelkinder.

    Ja, grundsätzlich können Sie in der betrieblichen Altersversorgung eine Beitragsdynamik oder eine Beitragserhöhung vereinbaren. Eine maximale Anzahl von Verträgen ist nicht vorgeschrieben. Dadurch können unterschiedliche Anlage- und Auszahlungsstrategien gewählt werden. Der Gesamtbeitrag inklusive etwaiger Zuzahlungen ist auf den Höchstbetrag von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) begrenzt. Pauschalbesteuerte Beiträge zur Direktversicherung (§ 40b EStG a. F.) müssen davon abgezogen werden.

    Die Höhe der Leistungen im Versorgungsfall und bei Ablauf (Rente oder Kapitalzahlung) können Sie Ihrer Versorgungsbescheinigung/Police entnehmen, die Sie bei Vertragsabschluss erhalten. Erhöhen oder verändern Sie Ihre Versorgung während der Vertragslaufzeit, erhalten Sie jeweils einen Nachtrag mit den neuen Leistungen. Einmal jährlich erhalten Sie automatisch vom Versicherer eine Information über die aktuelle Wertentwicklung.

    Nein, Ihre Beiträge werden von erfahrenen Fondsmanagern angelegt. Dies hat für Sie den Vorteil, dass jede Anlageentscheidung professionell getroffen wird.

    Sie erhalten jedes Jahr eine Standmitteilung mit den wichtigsten Informationen.